Die vier Stationen
Sehen wir uns die vier Stationen näher an:
1. Station: Problemstellung
In der ersten Station werden alle familiären, wirtschaftlichen und
sozialen Daten erfasst. Dazu gehören die Statusangaben zur
Eheschließung, den Kindern und Verwandten, die Einkommen und die
Vermögenswerte. Wird z.B. im Haushalt ein älterer Familienangehöriger
mit versorgt, gehören auch dessen Verhältnisse in die Analyse.
Wir haben dazu einen Fragenkatalog entwickelt, der jeweils von jedem
Ehepartner und jedem im ehelichen Haushalt lebenden volljährigen
Familienangehörigen ausgefüllt werden soll und der Grundlage der
weiteren Verhandlung ist.
Für die nächsten Schritte werden die Angaben dann von uns analysiert und
abgeglichen. Wir weisen im weiteren Verlauf auf Risiken und die
Analyseergebnisse hin, die auch Grundlage für Station 2 sind.
2. Station: Verhandlung
Sie vereinbaren einen gemeinsamen Termin, in dem Ihnen das Ergebnis der
Analyse und die konkreten Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Das ist
dann Gegenstand unserer Verhandlung mit Ihnen, die in einer konkreten
Vereinbarung endet.
Bedingung aller Verhandlungen ist, dass sie erst mit der Vereinbarung
enden und solange andauern, bis die Vereinbarung geschlossen ist. Sollte
ein Partner die Verhandlung einseitig abbrechen, trägt er die bis dahin
aufgelaufenen Kosten. Wohlgemerkt: verhandelt wird solange, bis alle
Ergebnisse erzielt sind!
3. Station: Vereinbarung
Die Vereinbarung ist das Ergebnis sämtlicher Verhandlungen. Das
Vereinbarte wird von uns schriftlich niedergelegt und enthält alle
Verhandlungsergebnisse. Wird das von beiden Eheleuten akzeptiert und
gegengezeichnet, ist die Vereinbarung Trennungs-, Scheidungs-,
Folgesachen- und Nacheheliche-Vereinbarung in einem. Sie regelt damit
nicht nur die Art und Weise der Durchführung des Scheidungsverfahrens,
sondern auch alle künftigen erb- und familienrechtliche Belange.
4. Station: Durchführung
Die letzte Station ist lediglich die Umsetzung des Scheidungsverfahrens,
streng nach den von Ihnen in der Vereinbarung festgelegten Bestimmungen.
Da durch die Art der Vorbereitung keine Schwierigkeiten mehr bestehen,
können die Verfahren auch beschleunigt und mit kurzer Verfahrensdauer
abgewickelt werden.
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