Begleitete Scheidung

Scheidungsprobleme? Unser Beratungsangebot: Die Begleitete Scheidung Begleitete Scheidung - was ist das?
Die 4 Stationen Unterschiede Ziel
 
Unser Angebot für Sie

Wir erbringen die Beratung für Sie, arbeiten alle erforderlichen Verträge und Dokumente aus und stellen die erforderlichen gerichtlichen Anträge. Sie werden von einem unserer Moderatoren Ihrer Wahl und von uns anwaltlich während der gesamten Verfahrensdauer begleitet.

Die Abrechnung der Kosten erfolgt nach dem Günstigkeitsprinzip. Sie wählen, ob unsere Bemühungen nach einem festen Gegenstandswert auf Grundlage des RVG oder nach Stundensatz berechnet werden sollen.

Soweit vorstehend keine Abweichungen geregelt sind und für sonstige Aufträge, die im Rahmen der unser Leistungen für Sie erforderlich werden könnten, gelten folgende Konditionen:
  1. Die Abrechnung eines Mandats erfolgt nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen ist.
  2. Die Notwendigkeit der Anfertigung von Fotokopien und Abschriften liegt im Ermessen des Anwalts.
  3. Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner.
  4. Die im Rahmen des Mandats von dem Rechtsanwalt gefertigten Verträge, Konzeptionen, Gutachten, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für Zwecke des Mandanten verwendet werden; eine Weitergabe an Dritte darf nur mit Zustimmung des Rechtsanwaltes erfolgen.
  5. Der Rechtsanwalt bewahrt die Handakten für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung des Mandats auf (§ 50 BRAO). Soweit der Rechtsanwalt den Auftraggeber dazu aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, erlischt die Pflicht des Rechtsanwaltes zur Aufbewahrung vor Ablauf des 5-Jahres-Zeitraums, wenn der Auftraggeber der Aufforderung zur Abholung nicht binnen 6 Monaten nach Erhalt der Aufforderung nachgekommen ist.
  6. Die Haftung des Rechtsanwaltes wird für jeden Einzelauftrag – auch bei mehreren Anspruchsberechtigten – auf einen Höchstbetrag von EUR 250.000,- beschränkt.
  7. Die Beratung in Fragen ausländischen Rechts übernimmt der Rechtsanwalt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber können in solchen Fällen ausländische Anwälte in seinem Namen zugezogen werden.
  8. Der Rechtsanwalt kann vom Auftraggeber für die entstandenen und voraussichtlich entstehende Vergütung und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG).
  9.  Erstattungsansprüche des Auftraggebers wegen Kosten und Vergütung gegenüber dem Gegner, der Justizkasse, Versicherten oder Dritten werden in Höhe der Ansprüche des Rechtsanwaltes wegen Kosten, Vergütung und Auslagen an diesen abgetreten. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, die Abtretung im Namen des Mandanten dem Zahlungspflichtigen anzuzeigen.
    In Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen findet im ersten Rechtszug eine Kostenerstattung durch die Gegenseite nicht statt (§ 12 a ArbGG). Hierauf wurde der Mandant ausdrücklich hingewiesen.
  10. Erstattungsansprüche des Rechtsanwaltes wegen Kosten, Vergütung und Auslagen sind mit ihrer Entstehung fällig. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass bei dem Rechtsanwalt eingehende Geldbeträge vorab zur Deckung der jeweiligen fälligen Vergütung und Auslagen verrechnet werden können. Sämtliche Kosten, Vergütung und Auslagen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
  11. Werden an den Rechtsanwalt Zahlungen geleistet, erhält er für die Auszahlung oder Rückzahlung der Gelder an den Auftraggeber eine Hebegebühr. Der Rechtsanwalt erhält die Hebegebühr nicht für die Weiterleitung von Kosten an ein Gericht oder eine Behörde, für die Abführung von eingezogenen Kosten an den Auftraggeber und für die Verrechnung von eingezogenen Beträgen auf seine Vergütung (Anlage 1 zu § 2 RVG, Nr. 1009 VV).
  12. Der Mandant wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die zu ergebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten.
  13. Auf den Auftrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit.

    Der Auftraggeber hat von diesen Bedingungen ein Exemplar erhalten. Er erkennt sie als verbindlich an.

     

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