Begleitete Scheidung

Scheidungsprobleme? Unser Beratungsangebot: Die Begleitete Scheidung Begleitete Scheidung - was ist das?
Die 4 Stationen Unterschiede Ziel
 

Die vier Stationen

Sehen wir uns die vier Stationen näher an:

1. Station: Problemstellung

In der ersten Station werden alle familiären, wirtschaftlichen und sozialen Daten erfasst. Dazu gehören die Statusangaben zur Eheschließung, den Kindern und Verwandten, die Einkommen und die Vermögenswerte. Wird z.B. im Haushalt ein älterer Familienangehöriger mit versorgt, gehören auch dessen Verhältnisse in die Analyse.

Wir haben dazu einen Fragenkatalog entwickelt, der jeweils von jedem Ehepartner und jedem im ehelichen Haushalt lebenden volljährigen Familienangehörigen ausgefüllt werden soll und der Grundlage der weiteren Verhandlung ist.

Für die nächsten Schritte werden die Angaben dann von uns analysiert und abgeglichen. Wir weisen im weiteren Verlauf auf Risiken und die Analyseergebnisse hin, die auch Grundlage für Station 2 sind.

2. Station: Verhandlung

Sie vereinbaren einen gemeinsamen Termin, in dem Ihnen das Ergebnis der Analyse und die konkreten Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Das ist dann Gegenstand unserer Verhandlung mit Ihnen, die in einer konkreten Vereinbarung endet.

Bedingung aller Verhandlungen ist, dass sie erst mit der Vereinbarung enden und solange andauern, bis die Vereinbarung geschlossen ist. Sollte ein Partner die Verhandlung einseitig abbrechen, trägt er die bis dahin aufgelaufenen Kosten. Wohlgemerkt: verhandelt wird solange, bis alle Ergebnisse erzielt sind!

3. Station: Vereinbarung

Die Vereinbarung ist das Ergebnis sämtlicher Verhandlungen. Das Vereinbarte wird von uns schriftlich niedergelegt und enthält alle Verhandlungsergebnisse. Wird das von beiden Eheleuten akzeptiert und gegengezeichnet, ist die Vereinbarung Trennungs-, Scheidungs-, Folgesachen- und Nacheheliche-Vereinbarung in einem. Sie regelt damit nicht nur die Art und Weise der Durchführung des Scheidungsverfahrens, sondern auch alle künftigen erb- und familienrechtliche Belange.

4. Station: Durchführung

Die letzte Station ist lediglich die Umsetzung des Scheidungsverfahrens, streng nach den von Ihnen in der Vereinbarung festgelegten Bestimmungen. Da durch die Art der Vorbereitung keine Schwierigkeiten mehr bestehen, können die Verfahren auch beschleunigt und mit kurzer Verfahrensdauer abgewickelt werden.


 

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